Ein-Fach-MA - Allgemeines/Formulare/Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Ein-Fach-Master
Verlaufspläne
- Verlaufsplan Gesundheitssysteme und Gesundheitswirtschaft
- Verlaufsplan Globalisierung, Transnationalisierung und Governance
- Verlaufsplan Kultur und Person
- Verlaufsplan Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation
- Verlaufsplan Methoden der Sozialforschung
- Verlaufsplan Stadt- und Regionalentwicklung
Masterbewerbung
Jedes Profil, des Ein-Fach-Masters Sozialwissenschaft, setzt ein obligatorisches Beratungsgespräch, vor Beginn des Studiums, voraus. Nur mit der dort erhaltenen Bescheinigung, kann die Einschreibung erfolgen.
Ein Studienprogrammwechsel ist jederzeit möglich. Für den Wechsel muss erneut ein obligatorisches Beratungsgespräch in dem neuen Studienprogramm geführt werden. Bitte lassen Sie mir dafür einfach das Anmeldeformular zum obligatorischen Beratungsgespräch mit einem Vermerk „Studienprogrammwechsel“ sowie ein Transcript aus Ihrem Bachelorstudium zukommen.
Im Anschluss werden Sie von der*dem Studienprogrammbetreuer*in des neuen Studienprogramms zu einem Gespräch eingeladen. Im Gespräch erhalten Sie eine neue Auflagenbescheinigung. Sobald Sie diese im Prüfungsamt der Fakultät vorgelegt haben, ist der Studienprogrammwechsel vollzogen. Eine Meldung an das Studierendensekretariat ist nicht erforderlich.
- Leitfaden Masterbewerbung und Anmeldeformular obligatorisches Beratungsgespräch
- Bescheinigung über das Beratungsgespräch für den Ein-Fach-Master Sozialwissenschaft
- Bescheinigung über Änderungen der Auflagen für den Ein-Fach-Master Sozialwissenschaft
- Bescheinigung über Studienprogrammwechsel
Anmeldung Masterarbeit