Zwei-Fächer-Master - Allgemeines/Formulare/Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Zwei-Fächer-Master

Verlaufspläne

Masterbewerbung

Für den den Zwei-Fächer-Master gibt es derzeit keine örtliche Zulassungsbeschränkung, gleichwohl müssen laut Prüfungsordnung fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Um diese überprüfen zu können, ist eine Anmeldung für das Masterstudium bei der Fakultät für Sozialwissenschaft nötig. Eine Anmeldung ist für das Wintersemester bis zum 01.09. und für das Sommersemester bis zum 01.03. möglich.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen von uns benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums (soweit bereits vorhanden)
  • Transcript of Records mit Angabe der Kreditpunkte und der (vorläufigen) Gesamtnote
  • Nachweis sonstiger sozialwissenschaftlicher universitärer Kurse oder Module.

Die Unterlagen können entweder per E-Mail unter masterberatung@sowi.rub.de an die allgemeine Masterberatung oder per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft gesendet werden. Nach Eingang der Unterlagen, erhalten Sie eine Bestätigungs E-Mail und werden von dem/der Fachberater*in zum obligatorischen Beratungsgespräch eingeladen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das geführte Geratungsgespräch. Die Bescheinigung müssen Sie vor der Einschreibung bzw. Umschreibung (RUB-Studierende) in den Zwei-Fächer-Master mit einer Kopie Ihres Bachelorzeugnisses im Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft vorlegen und bestätigen lassen. Sofern Sie für Ihr zweites Fach eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich zu den entsprechenden Fristen des Studierendensekretariats in den Zwei-Fächer-Master ein- bzw. umschreiben.

Anmeldung Masterarbeit