Laufende Projekte


MODELLRECHNUNG FÜR DEN FÜNFTEN TRAGFÄHIGKEITSBERICHT

Auftraggeber: Bundesministerium der Finanzen  

Kooperationspartner: ifo Institut, München; ifo Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie (Prof. Dr. Niklas Potarfke) 

Laufzeit: März 2019 bis August 2020 

Ansprechpartner: Prof. Dr. Martin Werding

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat 2019/20 seinen "Fünften Tragfähigkeitsbericht" vorbereitet. Prof. Werding hat für diesen Bericht – wie schon für die vier Tragfähigkeitsberichte von 2005, 2008, 2011 und 2016 – Modellrechnungen zu den langfristigen Effekten des demographischen Wandels für die öffentlichen Finanzen im Zeitraum bis 2060 erstellt. Die Kooperationspartner vom ifo Institut erstellten als Grundlage dafür Szenarien für die Entwicklung von Arbeitsmarkt und gesamtwirtschaftlichem Wachstum. Die Ergebnisse wurden mit Hilfe von Indikatoren für die fiskalische Tragfähigkeit zusammengefasst. In Gestalt zweier eher optimistischer bzw. pessimistischer Basisvarianten wurde dabei zunächst eine aus heutiger Sicht plausible Bandbreite der absehbaren Entwicklungen bestimmt. Ergänzt wurden diese Berechnungen mit insgesamt 73 Alternativvarianten mit Sensitivitäts- und Politikanalysen, die Risiken sowie Ansatzpunkte für gezielte Gegenmaßnahmen erkennen lassen. Ergebnisse des Projekts werden im Fünften Tragfähigkeitsbericht des BMF dokumentiert, der am 11. März 2020 im Bundeskabinett behandelt und anschließend veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung der Studie des ifo Instituts und von Prof. Werding wird derzeit vorbereitet.

Teil des Auftrags des BMF ist es auch, aktualisierte Berechnungen vorzulegen, sobald die von der Bundesregierung eingesetzte „Rentenkommission“ ihre Empfehlungen vorliegt und das Finanzministerium während der Projektlaufzeit zu relevanten finanzpolitischen Fragen zu beraten.


GESETZLICHE AKTIENRENTE: ÜBERGÄNGE ZU EINER FLÄCHENDECKENDEN ALTERSVORSORGE MIT TEILKAPITALDECKUNG

Auftraggeber: FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag 

Laufzeit: Juli 2019 bis März 2020 

Ansprechpartner: Prof. Dr. Martin Werding

Angesichts der absehbaren demographischen Anspannung der umlagefinanzierte Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat die FDP-Bundestagsfraktion ein Reformkonzept für die gesetzliche Alterssicherung in Deutschland entwickelt, dessen Auswirkungen auf die Altersvorsorge und den Bundeshaushalt in diesem Projekt untersucht werden. Mit Hilfe der mehrerer Reformschritte soll erstens die Anspannung der Rentenfinanzen in den nächsten Jahren deutlich verringert werden. Zweitens soll den Versicherten ermöglicht werden, flächendeckend eine ergänzende, kapitalgedeckte Altersvorsorge auf Aktienbasis („Gesetzliche Aktienrente“) aufzubauen. Drittens sollen temporäre Finanzierungsspielräume im Bundeshaushalt genutzt werden, um während der Übergangsphase zusätzliche Belastungen der Versicherten und Einnahmeausfälle in der GRV zu vermeiden.


RECHTLICHE SCHNITTSTELLEN BEI DER EINFÜHRUNG EINER KINDERGRUNDSICHERUNG

Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW 

Kooperationspartner: Prof. Dr. Notburga Ott, RUB; Heinrich Schürmann, VorsRi OLG a.D. 

Laufzeit: August 2019 bis März 2020 

Ansprechpartner: Prof. Dr. Martin Werding

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) hat Ende 2018 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Schritte zur Einführung einer allgemeinen Kindergrundsicherung in Deutschland prüfen soll. Anknüpfend an existierende Vorschläge zur Ausgestaltung einer solchen Leistung hat die AG eine Reihe von Fragen identifiziert, die für die konzeptionelle Vorbereitung einer solchen Reform vertieft untersucht werden müssen. Im Auftrag des nordrhein-westfälischen MAGS werden im Projekte rechtliche Schnittstellen und mögliche Schnittstellenprobleme untersucht, die sich bei der Integration existierender Maßnahmen in eine Kindergrundsicherung sowie beim Zusammenwirken mit weiterhin bestehenden Regelungen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht ergeben können.


FINANZRISIKEN FÜR DEN BUND DURCH DIE DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG IN DER SOZIALVERSICHERUNG

Auftraggeber: Bundesrechnungshof 

Laufzeit: Februar bis Mai 2020 

Ansprechpartner: Prof. Dr. Martin Werding

Mit dem Eintreten der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter beginnt in Deutschland derzeit eine akute Phase der demographischen Alterung, die bis nach 2030 anhält. Effekte dieser vergleichsweise klar absehbaren Entwicklungen für die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen werden seit Langem diskutiert. Ziel des Projekts ist es, in einer Kurzstudie die zukünftige finanzielle Entwicklung der Sozialversicherungen unter dem derzeit geltenden Recht bis 2060 detailliert zu betrachten und die davon ausgehenden Risiken für den Bundeshaushalt zu untersuchen.